Hessischer Bildungsserver / LAKK Studienseminar für Gymnasien in Darmstadt

Vorgaben zum Schreiben der pädagogischen Prüfungsarbeit mit einem Textverarbeitungsprogramm

Die Verordnung über die Richtlinien für die Pädagogische Ausbildung für die Lehrämter RIVO schreibt in § 4 (2) vor, dass der Textumfang der Arbeit vierzig Seiten nicht überschreiten sollte.

Die Formatierungsmöglichkeiten moderner Textverarbeitungsprogramme machen es erforderlich, die 40-Seiten-Regelung zu präzisieren. Im Unterschied zur Schreibmaschine können in einem Textverarbeitungsprogramm variable Zeilenabstände, unterschiedliche Schriftarten und -größen benutzt werden. Durch geeignete Wahl der Formatierungsmerkmale lassen sich so problemlos 60 Schreibmaschinenseiten mit einer Textverarbeitung auf 40 Seiten komprimieren.

Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit mit schreibmaschinengeschriebenen Prüfungsarbeiten sind beim Einsatz eines Textverarbeitungsprogramms folgende Vorgaben einzuhalten:

 

SchriftartProportional-Schrift, z. B. Times New Roman
Schriftgröße12 pt für normalen Text
Zeilenabstandgenau 18 pt (= 18/72 Zoll = 0,635 cm)
Linker Rand4 cm
Rechter Rand4 cm
Oberer Rand3 cm
Unterer Rand4 cm
Mit diesen Vorgaben ergeben sich 34 Zeilen pro Seite.

Bei schreibmaschinengeschriebenen Prüfungsarbeiten sind folgende Vorgaben einzuhalten:

Zeilenabstandeineinhalbzeilig (= 4 Zeilen/Zoll = 18 pt)
Linker Rand4 cm
Rechter Rand1,5 cm
Oberer Rand2 cm
Unterer Rand3 cm
Wegen der geringeren oberen und unteren Ränder ergeben sich bei diesem Layout 39 Zeilen pro Seite.

Erläuterungen zu den Vorgaben

Das grundsätzliche Ziel der Vorgaben zum Schreiben der pädagogischen Prüfungsarbeit mit einem Textverarbeitungsprogramm ist die Vergleichbarkeit zwischen Prüfungsarbeiten, die mit einer Schreibmaschine beziehungsweise mit einer Textverarbeitung geschrieben wurden.

Bei Schreibmaschinenschriften habe alle Buchstaben unabhängig von ihrer Form die gleiche Breite. Im Gegensatz dazu passen sich bei Proportionalschriften die Buchstabenbreiten der Buchstabenform an, ein i ist deutlich schmaler als ein w oder m. Die angepaßte Buchstabenbreite führt zu deutlich schöneren und lesbareren Wortformen. Deshalb sollte bei Einsatz einer Textverarbeitung auch mit einer Proportionalschrift gearbeitet werden. Wegen der angepaßten Buchstabenbreiten passen allerdings auch deutlich mehr Zeichen in eine Zeile.

Das in den Vorgaben durch die Ränder festgelegte Layout orientiert sich an Richtlinien der Typographie. Gulbins und Kahrmann (Mut zur Typographie, Springer-Verlag, 1992) geben als ästhetisch ansprechenden, großzügigen Satzspiegel folgende Verhältnisse für die Ränder an, wobei der Satzspiegel 2/3 der Seitenbreite einnehmen soll, bei DIN-A4-Format also 14 cm.

2 : 3 : 4 : 5 (links, oben, rechts, unten)

Bei gebundenen Arbeiten muß man allerdings zwischen dem optischen und dem realen linken Rand unterscheiden. Für die ästhetische Gestaltung ist der bei aufgeschlagener Arbeit sichtbare linke Rand maßgebend. Wählt man einen optisch wirksamen linken Rand von 2 cm und zählt 2 cm Binderand hinzu, so kommt man auf einen 4 cm breiten realen linken Rand. Das großzügige Seitenlayout wird dann insgesamt durch die in den Vorgaben festgelegten Seitenränder erreicht.

Messungen an einem 40 Seiten umfassenden Text haben ergeben, daß bei diesem Layout eine Zeile durchschnittlich 71 Anschläge lang ist. Bei schreibmaschinengeschriebenen Arbeiten zählt man hingegen durchschnittlich nur 59 Anschläge pro Zeile, trotz deutlich geringerem rechten Rand. Ein Ausgleich der geringeren Anschlagszahl wird über mehr Zeilen pro Seite durch kleineren oberen und unteren Rand erreicht.

Insgesamt ergeben sich bei der Textverarbeitung aus 34 Zeilen zu 71 Anschläge rund 2400, bei der Schreibmaschine 39 Zeilen zu 59 Anschlägen als rund 2300 Anschläge pro Seite. Der Unterschied von 4% macht bei 40 Seiten Textumfang ca. eine Seite aus.